Die gute, intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern ist
uns sehr wichtig.Nicht zuletzt von dieser Zusammenarbeit hängt die
erfolgreiche Schullaufbahn Ihres Kindes ab.
Alle Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch die Schulleitung stehen
Ihnen nach vorheriger Terminabsprache gerne zu Gesprächen zur Verfügung.
Die Schule führt im Laufe eines jeden Schulhalbjahres Beratungsgespräche
durch. Hier haben dann Eltern und Kinder die
Möglichkeit, sich mit den Lehrerinnen und Lehrern auszutauschen und
individuell beraten zu lassen.
Aber auch zu jeder anderen Zeit können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Bitte lassen Sie sich dazu über das Sekretariat der Schule einen Termin
geben.
Mitwirkungsorgane:
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern,
Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die
Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule,
insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die
Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen.
Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der
Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und
Information erforderlich ist. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des
Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine
Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind
gemeinsam eine Stimme.
Sie führen in der Regel in jedem Schulhalbjahr eine gemeinsame Sitzung
durch.
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind Mitglieder der
Schulpflegschaft. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die
Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen
teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der
Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über
alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die
Schulkonferenz richten.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und
bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den
Mitgliedern der Schulpflegschaft auch die stellvertretenden Vorsitzenden der
Klassenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der
Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die
Schulkonferenz und ggf. die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die
Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste
Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und
Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in
grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten
innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger
und an die Schulaufsichtsbehörde richten.